Synode
Die Propsteisynode Bad Harzburg setzt sich aus 39 gewählten und berufenen Theologen und Nichttheologen sowie 2 Mitgliedern kraft Amtes (Propst und Stellvertreter) zusammen. Die Angehörigen der Propsteisynode werden Synodale genannt.
Nach der Neubildung und Konstituierung der Kirchenvorstände aufgrund der Kirchenvorstandswahlen im März 2024 wurde zum 1. Januar 2025 die Propsteisynode neu gebildet. Nach einer Änderung der Propsteiordnung ist künftig nicht mehr jede Kirchengemeinde automatisch durch ein Mitglied des Kirchenvorstands in der Propsteisynode vertreten. Die Mitgliedschaft in der Propsteisynode richtet sich nicht mehr nach der Anzahl der Kirchengemeinden, sondern allein nach der Anzahl der Gemeindeglieder.
Die Propsteisynode ist das Parlament der Gemeinden und Einrichtungen einer Propstei. Sie berät Fragen des kirchlichen Lebens, insbesondere Angelegenheiten der Propstei. Sie kann der Landessynode Anregungen geben und in Angelegenheiten von gesamtkirchlicher Bedeutung Anträge an die Landessynode stellen.
Die Propsteisynode Bad Harzburg blickt auf eine intensive Arbeit in den letzten Jahren zurück. Dabei standen Kooperationen stets im Vordergrund. Die Propstei Bad Harzburg ist die einzige Propstei in der Landeskirche Braunschweig, in der sich alle Kirchengemeinden eine Rechtsform gegeben und sich zu Pfarr- und Kirchengemeindeverbänden zusammengeschlossen haben. Wir freuen uns über das hohe ehrenamtliche Engagement in unserer Propstei, ohne das eine so intensive Arbeit über Landes- und Landkreisgrenzen hinaus nicht möglich wäre. So kann es immer wieder gelingen, dass Sorgen und Nöte der einzelnen Gemeinden, aber auch Freude über Gelungenes in die Propsteisynode und über Delegierte auch in die Landessynode einfließen können.