Aufgrund der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hat auch das Landeskirchenamt Wolfenbüttel seine Handlungsempfehlungen für die Kirchengemeinden aktualisiert. Danach sind Gottesdienste unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln weiter möglich, jedoch entscheiden die Kirchengemeinden aufgrund der jeweiligen Verhältnisse vor Ort über Präsenzgottesdienste.
Die Aktualisierung der bisherigen Handlungsempfehlungen betrifft insbesondere den Konfirmandenunterricht und die Kirchenmusik. Analog zur Regelung in den Schulen empfiehlt das Landeskirchenamt, den Konfirmandenunterricht bis 31. Januar möglichst nicht als Präsenz-unterricht, sondern digital zu gestalten.
Auch im Bereich der Kirchenmusik empfiehlt das Landeskirchenamt, auf Proben und Präsenzunterricht bis zum 31. Januar zu verzichten, sofern nicht ein konkreter Gottesdiensteinsatz vorbereitet werden muss. Gleiches gelte für Gruppen und Kreise in den Kirchengemeinden.