Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung – Diskussion um Straffreiheit und Pflichtberatung
Nicht jeder Schwangerschaft geht eine Planung bzw. ein konkreter Kinderwunsch voraus. Allgemein ist dann von ungewollter Schwangerschaft die Rede. Frauen, die in eine solche Situation geraten, müssen entscheiden, welchen Weg sie gehen. Ansprechbarkeit und Raum für vertrauensvolle Gespräche ohne eine Beeinflussung von Dritten bietet die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung. Sorgen, Ängste und Wünsche werden geäußert und oft fließen Tränen. „Kann ich das Kind bekommen?“ Eine Frage, bei der die Entscheidung schwer fällt und welche die Frau ein Leben lang begleiten wird.
Entscheidet sich die Frau für das Kind, kann sie die Schwangerenberatung in Anspruch nehmen. Hier werden u.a. Informationen zu weiteren Unterstützungsleistungen vermittelt. Entschließt sich die Frau zu einem Schwangerschafts-abbruch, ist sie zu einer Beratung verpflichtet und erhält nach dem Beratungsgespräch eine Bescheinigung. Diese Pflichtberatung ist in § 218a Abs. 1 Strafgesetzbuch und §§ 5 ff. Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt und beinhaltet die Details zur Beratung von Schwangeren während der ersten 12 Schwangerschaftswochen.
Aktuell wird diskutiert, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu lösen. Eine wissenschaftliche Kommission hat der Regierung vorgeschlagen, eine generelle Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten 12 Wochen zu ermöglichen. Es ist nicht die Aufgabe der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, zu werten oder zu urteilen, sondern den Frauen neutrale und vertrauensvolle Gespräche zu ermöglichen. Aktuell wird das Beratungsangebot vom Land Niedersachsen gefördert. Ob diese Förderung weiter Bestand hat, wenn eine Pflichtberatung nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist, bleibt abzuwarten.
Ob Pflicht oder Freiwilligkeit: Unabhängig von der aktuellen Diskussion zur Straffreiheit sollten Frauen die Möglichkeit haben, sich bei Schwangerschaft und bei Schwangerschaftskonflikt beraten zu lassen.
Jede Frau kann die Beratung in Anspruch nehmen und erhält den Beratungsschein nach § 218a Abs. 1 StGB und §§ 5 ff. SchKG.
Die Beratung ist anonym und kostenfrei.
Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung ist wie folgt erreichbar:
Michaela Svea Gössel
Obere Kirchstraße 4, 38640 Goslar
Sprechzeiten: Do. und Fr. 9-12 Uhr
Telefon: 05321 7096111 und 0175 9335396
E-Mail: m.goessel@diakonie-braunschweig.de
"Was immer Du auch zu erdulden hast, wohlan, vertraue es verlässlichen Ohren an." [Horaz]