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30.07.2026 Kategorie: Propstei

Aktuelles zur Strukturreform

Konsequente Umsetzung-Landessynode nimmt Sachstandsbericht zur Strukturreform entgegen

Die braunschweigische Landessynode hat sich bei ihrer jüngsten Tagung am 8.
Mai in Wolfenbüttel über den Sachstand der Umsetzung der Strukturreform
informiert. Auf den Beschluss der Landessynode vom November 2025 sei eine
konsequente Umsetzungsphase gefolgt, erklärte Projektmanager Steven Burek.
Das Ziel lasse sich in dem Leitsatz zusammenfassen „Vor Ort gestalten, regional
verwalten“.
Aufgaben, die viel Verwaltungs-, Finanz- und Gebäudekompetenz erfordern,
sollen auf der regionalen Ebene gebündelt werden. Vor Ort sollen die Freiräu-
me wachsen, das kirchliche Leben lebendig zu gestalten. Die Logik der Struk-
turreform sei nicht primär eine Verwaltungsentscheidung, sondern ein Gestal-
tungsprinzip. „Ortsnähe bleibt ausdrücklich erhalten, allerdings nicht als über-
all flächendeckend gleiches Verwaltungsraster, sondern als Orientierung kirch-
licher Präsenz und Beziehungspflege,“ so Burek.
Mittlerweile hätten alle elf Propsteivorstände Fusionsentscheidungen getrof-
fen. Danach soll es ab 2027 vier Propsteien geben: eine Propstei „Harz“ aus
Gandersheim-Seesen, Bad Harzburg und Goslar; eine Propstei „Helmstedt, Kö-
nigslutter, Vorsfelde“; eine Propstei „Salzgitter, Wolfenbüttel, Schöppenstedt“
sowie eine Propstei „Braunschweig-Vechelde“. Ein erstes positives Beispiel für
eine bereits vollzogene Fusion auf Propsteiebene sei Vorsfelde.
Eine Arbeitsgruppe (AG) „Strukturreform“ sorge für eine Weiterentwicklung
und Umsetzung der Eckpunkte der Strukturreform. In der Arbeitsgruppe wür-
den Grundsatzentscheidungen vorbereitet, Zielbilder geschärft und offene Klä-
rungsbedarfe priorisiert. Außerdem gebe es drei Unterarbeitsgruppen, um die
Arbeit fachlich zu vertiefen: eine AG „Propsteien, Regionalkirchengemeinden,
Ortsausschüsse, lokale Beteiligung“; eine AG „Recht und Governance“ sowie
eine AG „Verwaltungsreform“.
Wie Burek erklärte, zeichnen sich in den Arbeitsgruppen mehrere Schwer-
punkte ab: Auf Ebene der künftigen Propsteien würden die Aufgaben- und Rol-
lenprofile geschärft, insbesondere die Doppelspitze aus theologischer und ge-
schäftsführender Verantwortung. Auf Ebene der künftigen Regionalkirchenge-
meinden gehe es um die Frage, wie Aufgaben aus Verwaltung, Finanzen und
Gebäudewesen sinnvoll gebündelt werden können. Für die ortsnahe Ebene
werde die künftige Rolle der bisher als „kirchliche Ortsausschüsse“ bezeichne-
ten Gremien beraten.
Parallel werde eine Verwaltungsreform vorangetrieben. Untersucht würden
zwei Szenarien: die Vereinheitlichung der Verwaltung in einer gemeinsamen
Kirchenverwaltung sowie die Verwaltung in einem Propsteiverband und dem
Landeskirchenamt. Dazu gehöre, dass der Personalbestand in der kirchlichen
Verwaltung, Landeskirchenamt, Propsteiverbände und Verwaltungsstellen, bis
2035 sozialverträglich und im Wesentlichen durch Altersfluktuation um 35
Prozent reduziert werden soll. Michael Strauß

Beitrag von Michael Strauß, Landeskirchenamt