Das Landeskirchenamt Wolfenbüttel hat die Kirchengemeinden über weitere Lockerungen in der Corona-Pandemie informiert.
Aufgrund der neuen Verordnung des Landes Niedersachsen, die am 11. Mai 2020 in Kraft getreten ist, dürfen in den Kirchengemeinden gewählte Gremien wieder Sitzungen und Zusammenkünfte durchführen. Dies betrifft Kirchenvorstände, Pfarrverbandsversammlungen, Propsteivorstände etc. - immer unter der Voraussetzung, den Mindestabstand einzuhalten.
Unter Beachtung der Abstandsregel darf auch wieder Konfirmandenunterricht durchgeführt werden; Konfirmandenfreizeiten dürfen jedoch weiterhin nicht durchgeführt werden.
An Beisetzungen auf Friedhöfen dürfen nun bis zu 20 Personen aus dem engsten Familien- und Freudenkreis teilnehmen. Die Anzahl der Teilnehmer bei Trauergottesdiensten in der Kirche oder Kapelle richtet sich nach der Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze.
Das vollständige Update lesen Sie in dem Schreiben des Landeskirchenamtes vom 11. Mai.