Die aktuellen Handlungsempfehlungen in den Kirchen der Konföderation auf Basis der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30.05.2021 mit Änderung vom 18.06.2021 sowie des Infektionsschutzgesetzes des Bundes vom 22.04.2021 und der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes vom 07.05.2021 liegen jetzt vor. Sie sind nun auch formal den entsprechenden Papieren der übrigen niedersächsischen Landeskirchen angepasst.
